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Wir die EKW und alle mit uns verbundenen Unternehmen wollen im Wettbewerb durch Qualität, Innovation, Zuverlässigkeit und Loyalität erfolgreich sein.
Dabei ist uns wichtig nicht nur im eigenen Geschäftsbereich sondern auch im Umgang mit unseren Geschäftspartnern entlang unserer Lieferketten im In- und Ausland integer, rechtskonform, ethisch und umweltbewusst zu handeln.
Die Einhaltung unseres Verhaltenskodex der EKW Gruppe sowie aller gesetzlichen Vorgaben und unternehmensinternen Richtlinien ist ein wichtiger Bestandteil des Auftretens unserer Unternehmen als glaubwürdiger und zuverlässiger Partner. Durch die Einhaltung von Regeln und der Beachtung von Hinweisen können Unternehmen, seine Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner vor Verstößen und unangemessenem Verhalten geschützt werden.
Fragen zu unserem EKW Verhaltenskodex und Hinweise zu möglichem Fehlverhalten können jederzeit an die jeweilige Führungskraft, den Compliance Officer der EKW gerichtet werden.
Die Einhaltung unseres Verhaltenskodex der EKW Gruppe sowie aller gesetzlichen Vorgaben und unternehmensinternen Richtlinien ist ein wichtiger Bestandteil des Auftretens unserer Unternehmen als glaubwürdiger und zuverlässiger Partner. Durch die Einhaltung von Regeln und der Beachtung von Hinweisen können Unternehmen, seine Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner vor Verstößen und unangemessenem Verhalten geschützt werden.
Verstöße gegen den Verhaltenskodex sowie gegen geltende Gesetze, interne Richtlinien und sonstigen Regelungen können zu wirtschaftlichen Schäden als auch straf- und bußgeldrechtlichen Folgen für das Unternehmen und seine Mitarbeitenden führen.
Ein schwerwiegendes Fehlverhalten muss gemeldet und bekannt werden, damit dieses angemessen geprüft, geahndet und zukünftig verhindert werden kann.
Mitarbeitende, Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten, Dienstleister) oder sonstige Dritte können Kenntnis von Vorgängen oder Transaktionen erlangen, die nicht diesen Regeln entsprechen.
Hinweise auf Verstöße können sowohl schriftlich (z.B. per E-Mail) als auch mündlich (z.B. in einem persönlichen Gespräch) entgegen genommen werden.
Hinweise auf (potenzielle) Verstöße können direkt an die Vorgesetzten, den Betriebsrat oder den EKW Compliance Officer der EKW gemeldet werden.
Bei Bedenken oder wenn eine persönliche Ansprache im Unternehmen nicht möglich sein sollte, können schwerwiegende Vorfälle - wahlweise auch anonymisiert - über unsere vertrauliches EKW Meldesystem gemeldet werden:
Bitte nutzen Sie unser Hinweisgebersystem verantwortungsbewusst. Es darf nicht dazu missbraucht werden, andere zu diffamieren, zu demütigen oder falsche Behauptungen aufzustellen! Für den Fall, dass ein Hinweisgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig wahrheitswidrige bzw. unzutreffende Angaben macht, gewährt die EKW und mit der EKW verbundene Unternehmen keinen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und behält sich vor, disziplinarische und/oder strafrechtlich/zivilrechtlich relevante Maßnahmen einzuleiten.
Weitere Informationen zum EKW Meldesystem können Sie aus unseren FAQs entnehmen.
Das EKW Meldesystem steht Mitarbeitenden, Leiharbeitnehmenden, Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Dienstleister) oder sonstigen Dritten zur Verfügung, die auf mögliche Missstände hinweisen möchte, die durch das wirtschaftliche Handeln der Organisation oder entlang der Lieferkette im In- und Ausland entstanden sein könnten.
Das EKW Meldesystem ermöglicht es dem genannten Personenkreis, auf (potenzielle) Verstöße gegen geltendes Recht, gegen den Verhaltenskodex der EKW Gruppe sowie den Verhaltenskodex für Liefertanten der EKW Gruppe hinzuweisen.
Insbesondere zu folgenden Schwerpunkten können Hinweise abgegeben werden:
Idealerweise sollte ein mögliches Fehlverhalten im direkten Dialog besprochen werden, damit ein möglicher Verstoß schnellstmöglich und angemessen untersucht und behoben werden kann. Hinweisgeber können sich dazu mit ihrem Anliegen stets direkt an ihren Vorgesetzten bzw. Ansprechpartner im Unternehmen wenden:
Geschäftsführer, Abteilungsleiter, bekannte Geschäftskontakte bei der EKW, den lokalen Betriebsrat oder an den Compliance Officer der EKW.
Eine Meldung kann grundsätzlich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, per E-Mail, per Brief oder elektronisch und auf Wunsch anonym über das EKW Meldesystem abgegeben werden.
EKW GmbH | Compliance Officer
Bahnhofstr. 16
67304 Eisenberg / Pfalz
Deutschland
Hinweise können wahlweise auch anonym abgegeben werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle, bei der Sachverhaltsaufklärung beteiligten Personen, darauf sensibilisiert sind, zu keinem Zeitpunkt nach Ihrer Identität zu fragen oder einen Rückschluss auf diese zu ziehen. Informationen über die Identität dürfen an die zuständigen Stellen weitergegeben werden, wenn dies aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erforderlich ist oder wenn ein hinreichender Verdacht auf eine Straftat besteht.
Um eine schnelle und angemessene Bearbeitung des Hinweises zu gewährleisten, ist es wichtig, dass der Hinweis alle relevanten Informationen enthält und so genau wie möglich beschrieben wird.
Dabei können z.B. die folgenden Angaben hilfreich sein, die wir auch in unserem Standardformular im Meldesystem abfragen:
Der Compliance Officer der EKW ist für die Bearbeitung der Meldungen verantwortlich und kann, sofern erforderlich, die Bearbeitung in Abstimmung mit Fachabteilungen durchführen.
Die mit der Durchführung des Hinweisgebersystems betrauten Personen handeln unparteiisch, sind nicht an fachliche Weisung gebunden, sind unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Außerdem stellt EKW sicher, dass die mit der Durchführung des Hinweisgeberverfahrens betrauten Personen fachkundig, d.h. angemessen geschult sind.
Hinweisgebern entstehen keine Nachteile. Das gilt soweit der Hinweisgeber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig wahrheitswidrige oder falsche Angaben macht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unser Hinweisgebersystem nicht dafür missbraucht werden darf, andere zu diffamieren oder falsche Behauptungen aufzustellen. Bei nachweislich vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weitergabe von falschen Informationen (z.B. vorsätzlich falsche Verdächtigung, falsche Behauptungen) behält sich EKW eine Prüfung disziplinarischer und/oder zivil- oder strafrechtlicher Maßnahmen vor.
Alle eingegangenen Hinweise werden sorgfältig geprüft und bearbeitet. In der Regel erfolgt die
Bearbeitung in den folgenden Schritten:
Die Aufbewahrung der Dokumentation bzw. der gespeicherten Daten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.